Barrierefreiheit
Diese Website unterliegt nicht den Anforderungen des Barrierefreiheits-Stärkungsgesetzes (BFSG), da es sich um eine private Arztpraxis handelt und das Gesetz gemäß § 1 Abs. 2 BFSG nur für öffentliche Stellen gilt. Zudem fällt unsere Praxis aufgrund der Ausnahme in § 4 Abs. 1 BFSG (weniger als 10 Mitarbeiter und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz) nicht unter die Barrierefreiheitsvorgaben. Wir bemühen uns jedoch, die Website so zugänglich wie möglich zu gestalten und sind stets offen für Rückmeldungen, um die Nutzung zu verbessern.